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Ganz ehrlich : Das Thema Mediation sorgt für unglaublich viel Verwirrung. Muss man da durch ? Kann man einfach Nein sagen ? Oder steht man irgendwann vor Gericht und hört : „Tut mir leid, Sie hätten erst mediieren müssen“? Ich hab das selbst oft erlebt, Gespräche im Flur vom Amtsgericht, Leute völlig genervt, Akte unterm Arm. Also lass uns das sauber auseinanderziehen. Ohne Amtsdeutsch. Ohne Blabla. Sondern so, dass du danach wirklich weißt, woran du bist.

Ich habe mich dafür auch durch verschiedene juristische Quellen gewühlt, inklusive universitärer Arbeiten zum alternativen Streitbeilegungsrecht – unter anderem Dinge, wie sie auf https://droitnumerique-sorbonne.fr eingeordnet werden. Nicht, weil man das im Alltag ständig liest, sondern weil es hilft, Mythen von echter Rechtslage zu trennen. Und ja, das ist nötig.

Die wichtigste Klarstellung zuerst : Mediation ist in Deutschland fast nie verpflichtend

Das überrascht viele. Aber es ist so. **Eine klassische Mediation mit einem Mediator ist nach deutschem Recht grundsätzlich freiwillig.** Niemand kann dich zwingen, dich an einen Tisch zu setzen, ruhig zu bleiben und „lösungsorientiert zu kommunizieren“. Klingt banal, ist aber rechtlich enorm wichtig.

Wer also behauptet, Mediation sei generell Pflicht, erzählt Unsinn. Punkt.

Aber Achtung : Es gibt Fälle mit verpflichtender Schlichtung vor der Klage

Jetzt kommt der Teil, wo es etwas kniffliger wird. Denn auch wenn Mediation nicht vorgeschrieben ist, gibt es **gesetzlich vorgeschriebene Schlichtungsverfahren**, die ihr sehr nahekommen.

Konkret geht es um § 15a EGZPO. Danach können die Bundesländer vorschreiben, dass bestimmte Streitigkeiten **erst außergerichtlich geschlichtet werden müssen**, bevor ein Gericht überhaupt angerufen werden darf.

Das betrifft vor allem :

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (Lärm, Hecken, Zäune – Klassiker, wirklich),
  • Ehrverletzungen wie Beleidigungen oder üble Nachrede,
  • teilweise Bagatellstreitigkeiten mit geringem Streitwert.

Ich habe schon Fälle gesehen, da ist jemand geschniegelt zum Amtsgericht marschiert – und wurde wieder weggeschickt, weil der Schlichtungsnachweis fehlte. Frust pur. Also ja : **Hier ist eine außergerichtliche Einigung gesetzlich vorgeschrieben**, aber eben keine Mediation im engeren Sinn.

Familienrecht : viel Gerede über Mediation, aber keine Pflicht

Gerade bei Scheidung, Sorgerecht oder Umgang hört man ständig : „Da muss man doch erst zur Mediation.“ Nein. Muss man nicht.

Im deutschen Familienrecht ist **Mediation ausdrücklich freiwillig**. Gerichte dürfen sie anregen, empfehlen, manchmal auch ziemlich eindringlich nahelegen. Aber zwingen ? Nein.

Und ehrlich gesagt : Ich finde das auch richtig so. Wer mitten in einer Trennung steckt, braucht oft erst Abstand, bevor konstruktive Gespräche möglich sind. Zwang hilft da selten.

Verbraucherstreitigkeiten : Unternehmen ja, Verbraucher nein

Auch hier gibt es viele Missverständnisse. Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Unternehmen lediglich **darüber informieren**, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen oder nicht.

Der Verbraucher selbst ? **Nie verpflichtet**, vor einer Klage eine Mediation oder Schlichtung durchzuführen. Das war mir früher übrigens nicht klar, ich dachte immer, EU-Recht hätte das anders geregelt. Überraschung : hat es nicht.

Mediation während des Gerichtsverfahrens – Angebot, kein Zwang

Ein Richter kann im laufenden Verfahren vorschlagen, das Ganze in eine gerichtliche Mediation zu geben oder an einen Güterichter abzugeben. Das passiert öfter, als man denkt.

Aber auch hier gilt : **Nur wenn beide Seiten zustimmen.** Sagt eine Seite Nein, läuft das Verfahren ganz normal weiter. Kein Nachteil, kein Strafpunkt.

Fazit : Pflicht nur in sehr engen Grenzen

Wenn man alles zusammenfasst, bleibt eigentlich ein recht klares Bild :

  • Mediation verpflichtend ? Fast nie.
  • Außergerichtliche Schlichtung vorgeschrieben ? Ja, aber nur in bestimmten Fällen und je nach Bundesland.
  • Familie, Verbraucher, Zivilrecht allgemein ? Freiwillig – aber manchmal sinnvoll.

Die entscheidende Frage ist also nicht : „Muss ich mediieren ?“
Sondern eher : Will ich Zeit, Geld und Nerven sparen – oder brauche ich eine klare gerichtliche Entscheidung ?

Beides ist legitim. Aber jetzt weißt du wenigstens, was das Gesetz wirklich verlangt. Und was nicht.